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Neues JVEG seit dem 1. Juni 2025 – Handreichung des BDÜ

Das aktualisierte Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) ist (innerhalb des KostBRÄG 2025) offiziell verkündet. Die neuen Honorarsätze für Übersetzungs- und Dolmetschleistungen gelten seit dem 1. Juni 2025.

Die neuen Regelungen hat der BDÜ in seiner neuen Handreichung zum JVEG zusammengefasst, die Sie hier herunterladen können.

 

Die Änderungen im Wesentlichen

Die bisherigen Honorare steigen pauschal um 9 %, d. h. für das

  • Dolmetschen (§ 9 JVEG) von 85 Euro auf 93 Euro pro Stunde
  • Übersetzen (§ 11 JVEG) von 1,80 Euro auf 1,95 Euro (editierbar) / von 1,95 Euro auf 2,15 Euro (nicht editierbar) bzw. von 2,10 Euro auf 2,30 Euro (besonders erschwert) pro Normzeile

 

Link zur Gesamtausgabe des aktuellen JVEG


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