Das aktualisierte Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) ist (innerhalb des KostBRÄG 2025) offiziell verkündet. Die neuen Honorarsätze für Übersetzungs- und Dolmetschleistungen gelten seit dem 1. Juni 2025.
Die neuen Regelungen hat der BDÜ in seiner neuen Handreichung zum JVEG zusammengefasst, die Sie hier herunterladen können.
Die Änderungen im Wesentlichen
Die bisherigen Honorare steigen pauschal um 9 %, d. h. für das
- Dolmetschen (§ 9 JVEG) von 85 Euro auf 93 Euro pro Stunde
- Übersetzen (§ 11 JVEG) von 1,80 Euro auf 1,95 Euro (editierbar) / von 1,95 Euro auf 2,15 Euro (nicht editierbar) bzw. von 2,10 Euro auf 2,30 Euro (besonders erschwert) pro Normzeile