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Für Justiz, Behörden und Notare


Dolmetscher, Übersetzer und Gebärdensprachdolmetscher können für die Arbeit bei Gerichten und Notaren allgemein beeidigt bzw. ermächtigt werden. Dazu müssen sie bei einem Landgericht einen allgemeinen Eid ablegen. Die Regelungen dafür sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In Hessen richtet sich die allgemeine Beeidigung von Dolmetschern seit 1.1.2023 nach dem bundesweit gültigen Gerichtsdolmetscher-Gesetz (GDolmG) und die allgemeine Ermächtigung von Übersetzern nach dem Hessischen Dolmetscher- und Übersetzergesetz (HDÜG).

Die Beeidigung oder Ermächtigung gilt nicht nur für sämtliche Gerichte in Hessen, sondern laut § 189 Gerichtsverfassungsgesetz bundesweit. Eine Liste aller beeidigten Dolmetscher und Übersetzer kann in der bundesweiten Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Gerichte jederzeit eingesehen werden - komfortabler ist jedoch die Suche in der BDÜ Mitgliederdatenbank. Wer einen beeidigten Dolmetscher oder ermächtigten Übersetzer sucht, findet unter beiden Adressen Suchmöglichkeiten nach Name, Ort und Sprachkombination. Tipp: Um „beglaubigte Übersetzung“ als Filter zu setzen, klicken Sie auf den „Mehr Filter“-Button.

Speziell für die Geschäftsstellen von Gerichten, aber auch für andere Justiz- und Polizeibehörden sowie die Notare in Hessen hat der BDÜ 2024 eine neue Fachliste beeidigter Dolmetscher und Übersetzer in Hessen (2024-2026) aufgelegt, die Sie hier herunterladen können.

Wir wissen allerdings aus Gesprächen mit Ihnen, dass eine gedruckte Fachliste Ihnen im Alltag oft besser und schneller hilft als Suche in der BDÜ-Mitgliederdatenbank oder ein PDF. Deshalb:

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