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Liebe Leserinnen und Leser,

schon wieder ist ein Jahr vorübergeflogen und hat uns neue Krisen und Herausforderungen beschert – manche sprechen gar von einer Zeitenwende, die der von 1989 in kaum etwas nachsteht. Tatsächlich ist es die Perestroika, die nun rückabgewickelt werden soll, und Deutschland steht gemeinsam mit der sogenannten „westlichen“ oder „freien“ Welt in der Verantwortung, das aus völkerrechtlichen, humanitären, sicherheitspolitischen, wirtschaftlichen und vielen weiteren Gründen nicht zuzulassen. Wenngleich uns als BDÜ die große Politik nichts angeht, so sind wir alle doch unmittelbar – als Übersetzer/-innen und Dolmetscher/-innen ebenso wie als Privatleute – von den nun wirkenden Gezeitenkräften betroffen. Dafür scheint die Corona-Thematik für viele weniger brisant zu werden und die globale, aber für viele abstraktere Bedrohung durch den Klimawandel wird – wieder einmal – anderen, kurzfristigen Interessen hintangestellt, während sich überall auf dem Planeten die Folgeschäden häufen.

Dazu kommen sehr berufsspezifische Veränderungen für die 70% unserer Mitglieder, die allgemein beeidigt sind: Das Gerichtsdolmetschergesetz (GDolmG) und das novellierte Hessische Dolmetscher- und Übersetzergesetz (HDÜG) treten zum 1.1.2023 in Kraft - der BDÜ hat bundesweit und hier in Hessen für Sie darum gekämpft, dass diese Gesetze die Lage unseres Berufsstands verbessern oder in gewisser Hinsicht nicht zu sehr verschlechtern. Insgesamt aber betrachtet der Verband eine deutschlandweite Vereinheitlichung als ein positives Signal, das nicht direkt wieder gekippt werden sollte, sondern an dem man weiter konstruktiv arbeiten kann.

In diesem Sinne wünschen wir Ihnen und Euch allen eine „besinnliche“ Zeit, die dazu genutzt werden kann, einen Schritt vom eigenen Leben und Arbeiten zurückzutreten, alles zu sichten und zu sortieren und neu zu entscheiden, was man für sich braucht, was man nicht mehr braucht und was man in Zukunft einfach nur ein wenig anders machen möchte. Kommen Sie gut durch den Winter!

Für den Vorstand, Ihr
Christopher Köbel


Neues aus Hessen

Hessisches Dolmetscher- und Übersetzergesetz (HDÜG) ab 1.1.2023 im Tandem mit GDolmG

Der BDÜ Hessen konnte im Rahmen der Verbandsanhörung eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf für die neue Fassung des Hessischen Dolmetscher- und Übersetzergesetzes (HDÜG) abgeben. Der Verband hat sich dabei für eine Verlängerung der Übergangsfrist und eine Beibehaltung der Nachweise für die fachliche Eignung erfolgreich eingesetzt. Nach 2 Lesungen wurde das Gesetz nun am 13.10.2022 beschlossen. Es wird zeitgleich mit dem bundesweit gültigen Gerichtsdolmetscher-Gesetz (GDolmG) am 1.1.2023 in Kraft treten.

Das Besondere in Hessen: Das GDolmG wurde nicht in das hessische Landesgesetz integriert. Beide Gesetze sind also getrennt voneinander zu betrachten. Das neue hessische Landesgesetz regelt die Voraussetzungen für die Ermächtigung von Übersetzern sowie für die Vereidigung von Gebärdensprachdolmetscher, also den beiden nicht explizit vom GDolmG erfassten Sprachmittlergruppen.

Die wichtige und beruhigende Information vorab: Vor dem 1.1.2023 in Hessen ermächtige Übersetzer/-innen und vereidigte Gebärdensprachdolmetscher/-innen behalten nach dem neuen Gesetz Ihre allgemeine Beeidigung für eine 5-jährige Übergangsfrist, d. h. bis zum 31.12.2027. Die Übergangsfrist für Dolmetscher wurde im GDolmG ebenfalls verlängert – bis 31.12.2026. Das verschafft allen Beteiligten Zeit, die der BDÜ Hessen nutzen wird, um sich für einen qualitätssichernden Bestandsschutz einzusetzen.

Für eine bessere Übersicht über alle Neuerungen haben wir eine Tabelle mit den Anforderungen und Details beider Gesetze und Erläuterungen auf MeinBDÜ eingestellt: https://mein.bdue.de//viewtopic.php?p=231442#231442 (nur für Mitglieder zugänglich). Hier können auch gerne Fragen zum Thema gestellt werden.

„Gutes Level“ bei Neuverträgen für den neuen Dolmetschendenpool DVS der hessischen Polizei

Am 1.1.2023 geht das neue „Dolmetschenden-Verwaltungs-System (DVS)“ der hessischen Polizei an den Start. Damit führt die hessische Polizei ein bislang bundesweit einmaliges, für ein Bundesland zentral gültiges Verwaltungssystem ein, in dem vorwiegend Dolmetscher/-innen, aber auch Übersetzer/-innen für Ermittlungsverfahren der Polizei registriert, herangezogen und vergütet werden. Neu ist dabei auch die Einteilung in Qualifikationsstufen und die Vergabe nach einem rollierenden Verfahren.

Das Bewerbungsverfahren für das DVS sei laut den Angaben des Leiters der AG-Dolmetscher der hessischen Landespolizei „sehr gut“ angelaufen und die Neuverträge zeigten bereits ein „gutes Level“. Dies betreffe sowohl die Anzahl als auch die hohe Qualifikation der Bewerber/-innen. Die positiven Erfahrungen bei der Bewerbung sowohl von Kolleg/-innen, die in Hessen bereits für die Polizei gearbeitet haben, als auch von neuen Bewerber/-innen stimmen den BDÜ Hessen positiv und zeigen die Wertschätzung und das Bestreben, mit möglichst vielen qualifizierten und zuverlässigen Dolmetscher/-innen zusammenzuarbeiten – bei einer Vergütung von EUR 85,00 /Stunde.

Ab 1.1.2023 muss sich das System in der Praxis bewähren. Eine Evaluierung wird der BDÜ Hessen nach 9-12 Monaten gemeinsam mit den verantwortlichen Polizeibeamten durchführen. Das Thema Vergütung der kompletten Fahrtkosten und Fahrtzeiten wird dann ganz oben auf der Liste stehen.

Winterausgabe des Hessen-Info mit weiteren spannenden Themen

Liebe Mitglieder,

demnächst erscheint auch unsere Winterausgabe der Mitgliederzeitschrift Hessen-Info, auf deren Themen wir hier schon einen kleinen Vorgeschmack geben möchten:

  • GDolmG und HDÜG - mit einer Übersicht über die Neuerungen hier in Hessen
  • Buchmesse, Hieronymustag und Weltlesebühne
  • Newcomers' Festival mit interessanten Gesprächen
  • AG Zukunft des BDÜ - wie könnte der Verband sich weiterentwickeln?
  • Mentoringprogramm und Neumitglieder
  • Portugiesisch - Von Portugal und von Brasilien?
  • und mehr…

Frankfurter Buchmesse 2022: BDÜ und VdÜ gemeinsam präsent

Der BDÜ war 2022 wieder auf der Frankfurter Buchmesse vertreten, wenn auch „undercover“

Nach dreijähriger Pause war der BDÜ wieder auf der Frankfurter Buchmesse vertreten. Neben Hinweisen auf das Verlagsprogramms der BDÜ Weiterbildungs- und Fachverlagsgesellschaft klärte das ehrenamtliche Standpersonal zahlreiche Besucherinnen und Besucher über allerlei Fragen rund um Dolmetschen und Übersetzen auf und sprach im Rahmen einer Podiumsdiskussion über das neue Handbuch für Literaturübersetzung. Weiterlesen…

Bewerben Sie sich für das Mentoring-Programm 2023!

Unser Mentoring-Programm bietet Neumitgliedern Unterstützung und Begleitung beim Einstieg in die Freiberuflichkeit und hilft Ihnen, das Gesamtangebot des BDÜ Hessen näher kennenzulernen.

Kurzum: Nach der Paarbildung steht jedem/-r Mentee ein erfahrenes BDÜ-Mitglied als Mentor/-in mit Rat und Tat zur Seite. Mentoring-Paare werden möglichst nach Übersetzungsfachgebieten, Wohnsitz und Hobbys, aber nicht unbedingt nach Sprachen gebildet. Offiziell dauert ein Mentoringzyklus ein Kalenderjahr, der Kontakt kann natürlich darüber hinaus weiter bestehen. Insbesondere in den Corona-Jahren hat sich das Mentoring-Programm als sehr hilfreich erwiesen.

Wer nicht am Neumitgliedernachmittag am 4. November 2022 teilnehmen konnte und sich als Neumitglied und Berufseinsteiger Unterstützung durch einen erfahrenen Ansprechpartner wünscht, kann sich noch für das Mentoring-Programm 2023 bewerben. Informationen zum Programm finden Sie unter https://he.bdue.de/fuer-mitglieder/mentoring. Anmelden können Sie sich per E-Mail an Konrad Tomica (tomica(at)bdue.de).


Neues aus dem Bundesverband

BDÜ e.V. unterstützt Verfassungsbeschwerde gegen GDolmG nicht

Die Entwicklungen um eine mögliche Verfassungsbeschwerde gegen das GDolmG wurden und werden sowohl im Bundesvorstand des BDÜ als auch in den Mitgliedsverbänden mit großer Aufmerksamkeit verfolgt. Nach intensiven Diskussionen und Beratungen sind der Bundesvorstand des Bundesverbands der Dolmetscher und Übersetzer (BDÜ) sowie die Vertreterinnen und Vertreter der beteiligten BDÜ-Mitgliedsverbände zu dem Schluss gekommen, das Bestreben verbandsseitig nicht zu unterstützen.

Warum nicht – und was tut der BDÜ stattdessen?

Bei allen Mängeln und Nachbesserungsbedarf am neuen GDolmG begrüßt der BDÜ grundsätzlich die Initiative des Gesetzgebers, die Beeidigungsvorgaben in der Bundesrepublik zu harmonisieren. Dies dient der Sicherung angemessen hoher Qualitätsstandards und dem Schutz und der Aufwertung der Berufsbezeichnung „Gerichtsdolmetscher“.

Die Erfolgsaussichten einer Beschwerde sieht der BDÜ kritisch.

Nicht zuletzt wäre eine Beteiligung des Verbands an der Finanzierung der Beschwerde an die Zustimmung der Mitgliedsverbände gebunden. Diese haben mehrheitlich signalisiert, eine Unterstützung der Initiative durch den Gesamtverband und damit eine solche Beteiligung nicht mitzutragen. Alle BDÜ-Einzelmitglieder können sich natürlich frei für oder gegen eine Unterstützung der Initiative entscheiden.

Die Zeit besser nutzen

Für die Umsetzung des GDolmG in den verschiedenen Bundesländern gilt es für die BDÜ-Landesverbände jetzt vielmehr, den Übergang zur angestrebten Harmonisierung und Aufwertung der Qualifikation von Gerichtsdolmetscher/-innen im jeweiligen Bundesland durch den Dialog und die Zusammenarbeit mit den zuständigen Ministerien und Gerichten konstruktiv so zu gestalten, dass eine „qualitätssichernde Bestandswahrung“ gewährleistet wird.

Detaillierte Ausführungen zu den Überlegungen hinter dieser Entscheidung finden Sie als BDÜ-Mitglied in MeinBDÜ in der Fachkonferenz "§-Dolmetscher und -Übersetzer" (https://mein.bdue.de/viewtopic.php?p=231809#231809), wo Sie auch Ihre Sichtweise teilen können.

 

BDÜ e.V. verhandelt mit Softwareanbietern über Zugänge zu sicherer elektronischer Kommunikation via eBO und qeS

Elektronisches Bürger- und Organisationspostfach (eBO)

Wie in unserer Rundmail vom 14.07.2022 erläutert, sind die Voraussetzungen für die Einrichtung eines eBO für beeidigte Dolmetscher/-innen und Übersetzer/-innen in Hessen bereits erfüllt: Die Landgerichte sind über den Verfahrensablauf informiert worden, sodass Anträge auf Identitätsfeststellungen nunmehr bearbeitet werden können.

Einzig die erforderliche Software ist bisher in der Einzellizenz mit ca. 70 Euro/Monat viel zu teuer. Der BDÜ ist derzeit mit 2 Anbietern (Governikus, einem Unternehmen der Stadt Bremen, und Procilon) in Verhandlung, um für BDÜ-Mitglieder Vergünstigungen zu erreichen. Weitere Informationen dazu folgen.

Qualifizierte elektronische Signatur (qeS)

Auch bei diesem Thema ist der BDÜ aktiv und mit dem Anbieter im Gespräch: Eine Informationsveranstaltung für alle BDÜ-Mitglieder mit der bundeseigenen D-Trust GmbH ist geplant am: Donnerstag, 12. Januar 2023 – 10 Uhr. Bitte merken Sie sich den Termin vor. Details folgen.

 


Termine

22.01.2023: Neujahrsempfang des BDÜ Hessen in Oberursel

Der Vorstand lädt alle Mitglieder des Landesverbands Hessen sehr herzlich zum Neujahrsempfang am 22. Januar 2023 nach Oberursel ein. Gemeinsam möchten wir in gemütlicher Atmosphäre das Jahr 2023 beginnen.
Der Neujahrsempfang findet statt am 22. Januar 2023, von 16:00 bis 20:00 Uhr, im Alt-Oberurseler Brauhaus in Oberursel (https://www.meinbier.de/).

Wir freuen uns sehr auf die persönliche Begegnung und den Austausch mit den Mitgliedern. Nutzten auch Sie diese Gelegenheit, in einer zwanglosen Atmosphäre mit KollegInnen ins Gespräch zu kommen, neue sowie langjährige Mitglieder kennenzulernen und auch nebenbei ganz einfach Ihr Netzwerk zu erweitern. Wir stoßen an mit Prosecco/Spritz/Orangensaft und Brezeln als Grundlage (die Kosten für weiteren Verzehr trägt jede/-r selbst).
Für eine optimale Planung bitten wir um Anmeldung unter https://seminare.bdue.de/5714 bis spätestens 18. Januar 2023.

Wir freuen uns auf einen schönen Neujahrsempfang und auf die Gespräche mit Ihnen!
Der Vorstand

4.2.2023: Seminar „Terminologie und Grundsätze des Anlagengeschäfts – für das Übersetzen und den privaten Gebrauch“

Das Seminar „Terminologie und Grundsätze des Anlagengeschäfts – für das Übersetzen und den privaten Gebrauch“ findet am 4.2.2023 in Frankfurt statt. Die Frühbucherfrist geht noch bis zum 23.12.2021.

Das Seminar erläutert die Terminologie und Grundsätze des Anlagegeschäfts und zeigt auf, welche Rolle Investment in die gängigsten Wertpapiere bei den eigenen, privaten Finanzangelegenheiten/-planungen spielen kann. Es ist also sowohl für diejenigen Kolleginnen und Kollegen geeignet, die einen Einstieg und Überblick für das Übersetzen im Bereich „Finanzen“ benötigen, als auch für diejenigen, die sich aus privater Motivation mit dem Thema Finanzen beschäftigen möchten.

Wir freuen uns auf reges Interesse. Weitere Informationen und Anmeldemöglichkeiten unter http://he-seminare.bdue.de/5695.

 

Ihre Ansprechpartner im BDÜ Landesverband Hessen:

Geschäftsstelle

BDÜ Landesverband Hessen e.V.
Martina Mathes
Moritzstr. 28, 65185 Wiesbaden
T +49 611 523000 | he@bdue.de

Vorstand und Referenten

Die Kontaktdaten der Vorstandsmitglieder und Referenten finden Sie auf unserer Homepage.

Regionalgruppen

Die Kontaktdaten für alle Regionalgruppen (Fachtreffen, Stammtische) finden Sie ebenfalls online.

Social Media
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