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Merkblatt für die Anfertigung von Urkundenübersetzungen in Hessen
Dieses Merkblatt des BDÜ Hessen e.V. gilt bei der Anfertigung von bestätigten Übersetzungen in Hessen, sowohl für Übersetzungen ins Deutsche als auch in eine Fremdsprache. Die so gefertigten und bestätigten Übersetzungen sind bundesweit und gemäß EU-Verordnung 2016/1191 Kap. III, Art. 6(2) europaweit gültig.
Es handelt sich hierbei um eine Arbeitshilfe für allgemein beeidigte Dolmetscher und Übersetzer in Hessen, die vom Hessischen Ministerium der Justiz vorab interessiert zur Kenntnis genommen wurde – eine ministerielle Bestätigung von oder Stellungnahme zu Schriften, die von Berufsverbänden für deren Mitglieder und Dritte herausgegeben werden, erfolgt jedoch nicht. Insofern kann das Merkblatt als „Best Practice“, jedoch nicht als rechtsverbindlich gelten.