Eine studentische Mitgliedschaft im BDÜ
Kostet wenig, bringt dir aber viel!
Vor allem: Sicherheit einer großen Gemeinschaft
Bundesweit sind mehr als 7500 Übersetzer und Dolmetscher im Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e. V. (BDÜ) organisiert. Der Verband vertritt die Interessen seiner Mitglieder gegenüber Politik und Wirtschaft und engagiert sich für verbesserte Bedingungen der Berufsausübung.
Praktische Hilfe
Finanzielle Vorteile
Mitglied werden – so geht's:
Wer kann Mitglied werden?
Alle Studierenden, die sich in einer Hochschulausbildung zum Übersetzer und/oder Dolmetscher oder in der Ausbildung an einer Fachakademie für Übersetzen und Dolmetschen befinden.
Was muss ich tun?
- Aufnahmeantrag ausfüllen
- Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung vorbereiten
- Unterlagen per Post an die angegebene Adresse der zentralen Bearbeitungsstelle für Aufnahmeanträge schicken.
Was muss ich beachten?
- Aufnahmeordnung des BDÜ
- Berufs- und Ehrenordnung des BDÜ
- Schiedsgerichtsordnung des BDÜ
- Satzung des BDÜ LV Hessen
Wie kann ich mich vorab noch informieren?
- Komm doch einfach einmal zu einem unserer BDÜ-Stammtische in deiner Nähe!
- Die aktuellen Termine werden hier auf unserer Website bekanntgegeben.
Was passiert bei Studienabbruch oder Fachrichtungswechsel?
Gibst du dein Sprachmittlerstudium vorzeitig auf, endet die studentische Mitgliedschaft mit dem Monat der Exmatrikulation. Du brauchst also nur die Exmatrikulationsbescheinigung an die Geschäftsstelle deines Mitgliedsverbandes schicken.
Studienabschluss geschafft - wie geht es nun weiter?
Mit dem erfolgreichen Abschluss des Studiums geht die studentische Mitgliedschaft ohne weiteren Antrag in eine Vollmitgliedschaft über. Dafür benötigen wir jedoch eine Kopie deines Zeugnisses. Am besten, du reichst sie möglichst schnell ein, um auch sofort in den Genuss der zusätzlichen Vorteile als ordentliches Mitglied zu kommen.